
Das Wuppertaler Friedensforum hatte zum 22. Januar 2026 zu einer Informationsveranstaltung über Möglichkeiten zur Kriegsdienstverweigerung eingeladen. Auch der BSW-Kreisverband hatte diese auf seinen Medien beworben, da für viele insbesondere junge Menschen das Thema gerade relevant wird. Die Aula der Christian-Morgenstern-Schule war daher gut besucht.
Joachim Schramm, ehemaliger Landesgeschäftsführer der DFG-VK (Deutsche Friedensgesellschaft, vereinigte Kriegsdienstgegner) konnte wertvolle Infos vermitteln – seine Organisation berät Kriegsdienstverweigerer seit den 70’er Jahren. Sein Vortrag beleuchtete die juristischen und geschichtlichen Aspekte und erläutere die Handlungsoptionen für Betroffene.
Für die DFG-VK ist jeder Krieg ein Verbrechen an der Menschheit, der unermessliches Leid von Soldat:innen und Zivilist:innen bedeutet, sowie die Zerstörung von Städten und ziviler Infrastruktur. Es sei geradezu absurd, ideelle Werte der Zivilisation mit militärischen Mitteln verteidigen zu wollen. Das Völkerrecht stellt diplomatische Verhandlungen an die erste Stelle, während sich die europäischen Führer dem konsequent verweigern.
Zu Beginn machte Joachim Schramm deutlich, was die sogenannte „Zeitenwende“ bedeutet: Die weltweiten Rüstungsausgaben steigen rasant, führend sind dabei mit Abstand die USA (37%), gefolgt von anderen NATO-Staaten (19%), China (12%) und Russland (5,5%). In Deutschland kletterten die Ausgaben mit dem „Sondervermögen“ für Aufrüstung auf mittlerweile 108.2 Milliarden Euro für 2026, eine Verdoppelung seit 2020. Das Kräfteverhältnis spiegelt sich auch in allen konventionellen Waffenkategorien wider – daher sieht die DFG-VK auch keinen Grund zur Aufrüstung, um die Verteidigung gegen eine angebliche Bedrohung sicherzustellen.
Die Bundeswehr habe derzeit 184.000 Soldaten, angestrebt sind 460.000, darin inbegriffen 200.000 Reservisten. Bisher gelingt es nicht, den geplanten Aufwuchs mit Freiwilligen zu erreichen. Vielmehr hat sich mit dem Beginn des Krieges gegen die Ukraine und den zunehmenden geopolitischen Spannungen die Abbrecherquote bei Neueinstellungen auf 25% erhöht.
Hier die aktuellen Zahlen der Anträge zur Kriegsdienstverweigerung (KDV-Anträge) aus
2025: Insgesamt: 7.691, davon
Ungediente: 5.923,
Reservisten: 1.576,
Soldaten: 192.
Die jüngsten Pläne der Bundesregierung setzen darauf, den Anreiz zum Wehrdienst mit einem sehr hohen Einstiegssold, Angeboten wie Führerschein oder Berufsausbildung und intensiver Rekrutierung zu erhöhen. Eine höhere Präsenz in sozialen Medien, Plakatwerbung, Jobbörsen und vor allem in Schulen und der Arbeitsagentur ist unübersehbar. Die Bundeswehr beschäftigt für die Ansprache speziell ausgebildete „Jugendoffiziere“. Für Vertreter:innen der Friedensbewegung, die wie der DFG-VK ehrenamtlich tätig sind, ist es dagegen schwierig, überhaupt wahrgenommen zu werden.
Ebenso soll der Fragebogen, der in diesem Jahr an alle jungen Menschen des Jahrgangs 2008 herausgeschickt wird, dazu motivieren, sich bei der Bundeswehr zu bewerben. Es wird u.a. das Interesse am Wehrdienst auf einer Skala von 0 bis 10 erfragt. Hier wäre es wichtig, eine 0 anzugeben. Männer müssen den Fragebogen zurücksenden, für Frauen ist er freiwillig. Man könne ein politisches Zeichen setzen, indem man zum Beispiel den ersten zugesandten Fragebogen in einer öffentlichkeitswirksamen Aktion schreddere. Wer das zweite Einschreiben nicht zurücksende, riskiere ein Bußgeld. Äußert man Interesse, wird man zunächst für einen freiwilligen Grundwehrdienst angefragt.
Es ist abzusehen, dass der Bedarf durch Freiwillige nicht gedeckt werden kann. Dann ist eine Wiedereinführung der Wehrpflicht vorgesehen. Deshalb ist es sinnvoll, schon jetzt im Status des „Ungedienten“ den Kriegsdienst zu verweigern. Bisher wurden ungediente Verweigerer zur Musterung einberufen, weil erst nach Feststellung der Tauglichkeit über den KDV-Antrag entschieden werden konnte. Mittlerweile ist daraus eine „Kann-Vorschrift“ geworden, weshalb die Verweigerung ggf. auch ohne vorherige Musterung anerkannt wird. Eine hohe Anzahl von Männern, die schon im Voraus ihre Ablehnung des Kriegskurses mit einer offiziellen Verweigerung zum Ausdruck bringt, wäre ein deutliches politisches Signal.
Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung (KDV) gehört laut Grundgesetz zu den unveräußerlichen Grundrechten, die auch durch eine parlamentarische Mehrheit nicht anfechtbar sind. Diese Gesetzgebung basiert auf den Erfahrungen des Zweiten Weltkrieges, als sich Wehrmachtsangehörige für den NS-Angriffskrieg, Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit auf den Befehlsnotstand beriefen. Im heutigen
Grundgesetz steht das individuelle Gewissen über jedem Befehl. Joachim Schramm ist zuversichtlich, dass dies auch Bestand habe, wenn der sogenannte „Spannungs- oder Verteidigungsfall“ ausgerufen würde.
Eine KDV ist schriftlich dem zuständigen Karrierecenter der Bundeswehr zu erklären, mit Verweis auf Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes. Dabei kommt es darauf an, glaubwürdig an möglichst konkreten eigenen Erfahrungen deutlich zu begründen, weshalb man den Dienst an der Waffe verweigert – aus Gewissens-, religiösen oder politischen Gründen. Beizulegen ist ein tabellarischer Lebenslauf. Bei Ablehnung durch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) kann man Widerspruch einlegen. Wird diesem nicht stattgegeben, entscheidet ein ziviles Verwaltungsgericht, und dieses erfahrungsgemäß eher im Sinne der Verweigerer. Auch Soldat:innen im aktiven Dienst können verweigern, ihnen droht allerdings die Rückzahlung von Ausbildungskosten. Hier ist es ratsam, einen Anwalt hinzuzuziehen.
Die DFG-VK und andere Beratungsstellen können dabei helfen, das Schreiben zu formulieren. Wichtig ist dabei zu beachten, nicht auf die Angebote von Anwaltskanzleien mit Profitinteresse oder auf Trittbrettfahrer aus der rechten Ecke hereinzufallen. Die DFG-VK und andere Stellen bieten Fortbildungen zur KDV-Beratung an, damit möglichst viele Friedensaktive die Informationen weitertragen können.
In der abschließenden Fragerunde sprachen junge Menschen weitere Details an. Etwa zu den sogenannten „weißen Jahrgängen“ zwischen 1995 und 2008. Hier ist noch unklar, ob und wann sie angesprochen werden, auch sie können einen KDV-Antrag stellen. Anna vom Bündnis „Nein zur Wehrpflicht“ berichtete von ihren Aktivitäten und den Schulstreiks. Das BSW hatte ebenfalls bundesweit dazu aufgerufen und lehnt die Wehrpflicht ab. Der nächste bundesweite Aktionstag gegen die Wehrpflicht ist am 05. März. Um 12.00 Uhr startet eine Demo am Wuppertaler Hauptbahnhof.
Näheres zu Aktionen:
• neinzurwehrpflicht.wordpress.com
Individuelle Hilfe beim KDV-Antrag
• allgemein unter verweigern.info • in NRW per Mail an kdv-nrw@dfg-vk.de oder bei einigen Ortsgruppen der DFG-VK:
• https://nrw.dfg-vk.de/beratung-fuer-kriegsdienstverweigerer-in-nr
Autor: Dr. Martin Fritsch



